Die Suche „Krypto Steuer 2026“ führt in Deutschland gerade zu zwei verschiedenen Fragen: Welche Regeln gelten für private Verkäufe heute, und was könnte sich durch den neuen Entwurf des Bundesfinanzministeriums ändern? Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein geltendes Recht. Dieser Überblick gibt den Stand vom 22. Oktober 2026 wieder und trennt bestehende Regeln von geplanten Änderungen.

Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass es einen Entwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben hat. Vorgesehen ist, Einkünfte mit bestimmten Kryptowerten künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln. Bis ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und ein Gesetz in Kraft tritt, solltest du den Entwurf als Vorschlag lesen, nicht als bereits gültige Steuerregel. Die BMF-Seite zum Entwurf dokumentiert den aktuellen Status.

Was nach den derzeitigen Regeln gilt

Für privat gehaltene Kryptowerte kann ein Verkauf innerhalb der einjährigen Frist ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Das Bundesfinanzministerium ordnet solche Gewinne unter den Voraussetzungen des § 23 EStG ein. Wird ein Kryptowert nach Ablauf von mehr als einem Jahr veräußert, fällt der private Gewinn im Regelfall nicht unter diese Fristbesteuerung. Das gilt nicht automatisch für Betriebsvermögen oder für andere Einkunftsarten; die persönliche Situation kann die Einordnung verändern.

Nach aktueller amtlicher Einordnung beträgt die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne 1.000 Euro im Kalenderjahr. Entscheidend ist der Gesamtgewinn aus den relevanten privaten Veräußerungsgeschäften, nicht eine einzelne Transaktion. Eine Freigrenze funktioniert anders als ein Freibetrag: Bleibt der Gesamtgewinn darunter, bleibt er steuerfrei; wird die Grenze erreicht oder überschritten, kann der gesamte Betrag steuerpflichtig sein. Prüfe die aktuelle Rechtslage und rechne nicht nur den Teil über 1.000 Euro als steuerpflichtig.

Auch ein Tausch von Bitcoin in Ether oder einen anderen Kryptowert kann steuerlich als Veräußerung gelten. Eine Auszahlung in Euro ist daher nicht die einzige Handlung, die eine steuerliche Prüfung auslösen kann. Das Bundesfinanzministerium nennt ebenso den Tausch gegen Waren oder Dienstleistungen als Veräußerungsvorgang. Wenn du zwischen Kryptowerten wechselst, halte sowohl den abgegebenen als auch den erhaltenen Wert und den Zeitpunkt fest.

Die einjährige Frist wird für einzelne Anschaffungen betrachtet. Wer Kryptowährungen zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat und nur einen Teilbestand verkauft, braucht nachvollziehbare Daten dazu, welche Einheiten verkauft wurden und welche Anschaffungskosten zugrunde liegen. Ein grober Kontostand am Jahresende zeigt diese Informationen oft nicht. Speichere deshalb Kauf, Tausch, Übertragung und Verkauf mit Datum, Menge, Gegenwert und Gebühren.

Was der neue Entwurf ändern könnte

Der BMF-Entwurf vom September 2026 schlägt eine andere steuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen vor. Die BMF-Zusammenfassung beschreibt die geplante Zuordnung zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine solche Umstellung könnte die bisherige Betrachtung privater Veräußerungen und Haltezeiten verändern, aber Details hängen vom veröffentlichten Entwurf, möglichen Änderungen im Parlament, dem endgültigen Gesetzestext und Übergangsregeln ab.

Der wichtige praktische Unterschied lautet deshalb: Ein Referentenentwurf kann eine künftige Änderung ankündigen, setzt sie aber nicht selbst in Kraft. Lies Nachrichten über „Steuerfreiheit nach einem Jahr“ oder eine angeblich schon abgeschaffte Haltefrist genau. Am Stand dieses Artikels ist der Entwurf noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Vor einer Transaktion solltest du den BMF-Status und den später verabschiedeten Gesetzestext neu prüfen; die Entwicklung kann sich ändern.

Auch darf eine geplante Reform nicht rückwirkend in die heutige Berechnung hineingelesen werden, solange der veröffentlichte Rechtsstand dies nicht vorsieht. Halte die Daten trotzdem sauber: Wenn sich Übergangsregeln ergeben, sind Kauf- und Verkaufszeitpunkte wichtig. Eine Dokumentation ist kein Versprechen, dass eine bestimmte Steuerbehandlung greift, aber sie macht es leichter, den jeweiligen Rechtsstand auf die eigenen Vorgänge anzuwenden.

DAC8-Meldungen sind eine andere Frage

Neben der Besteuerung gibt es das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, kurz KStTG. Es regelt Melde- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Anbieter und den Austausch von Informationen. Das Bundeszentralamt für Steuern erklärt, dass meldepflichtige Anbieter ab 2027 ihren Meldepflichten nachkommen sollen; die Meldungen betreffen relevante Transaktionsdaten aus dem Meldezeitraum 2026. Das betrifft Anbieter und Informationsaustausch, nicht die Frage, ob ein privater Gewinn nach der geltenden Regel steuerpflichtig ist.

Eine Datenmeldung schafft nicht automatisch einen neuen Steuertatbestand und ersetzt auch nicht die eigene Erklärungspflicht. Umgekehrt bedeutet eine bislang fehlende Meldung nicht, dass ein steuerpflichtiger Vorgang entfällt. Wer ein Konto bei einer meldepflichtigen Plattform nutzt, kann aufgefordert werden, Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit bereitzustellen. Einzelheiten hängen davon ab, ob der Anbieter unter das Gesetz fällt und welche Daten im konkreten Fall zu melden sind.

Zum Nachlesen findest du den aktuellen Wortlaut im KStTG bei Gesetze im Internet und eine Erklärung zu den Anbieterpflichten beim Bundeszentralamt für Steuern. Der automatische Informationsaustausch ist ein Transparenzrahmen; er entscheidet nicht anstelle des Einkommensteuerrechts, wie eine einzelne Transaktion zu behandeln ist.

Welche Unterlagen du aufbewahren solltest

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 beschreibt steuerliche Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Kryptowerte und behandelt unter anderem Handelsvorgänge sowie Staking, Lending, Airdrops und Hard Forks. Es nennt auch Anforderungen an Steuerreports und die Bewertung von Vorgängen. Ein Report einer Börse kann hilfreich sein, ist aber nicht immer vollständig: Transfers zwischen eigenen Wallets, Gebühren oder Vorgänge auf mehreren Plattformen können fehlen.

  • Notiere Datum, Uhrzeit, Menge und Art des Kryptowerts für jeden Kauf, Verkauf und Tausch.
  • Speichere den Euro-Gegenwert oder die verwendete Preisquelle zum Transaktionszeitpunkt.
  • Erfasse Gebühren separat und behalte Transaktions-IDs und Kontoauszüge.
  • Markiere Übertragungen zwischen eigenen Wallets, damit sie nicht mit einem Verkauf verwechselt werden.
  • Bewahre Börsenberichte, Wallet-Exporte und die Grundlage deiner Zuordnung auf.

Wenn du Rewards aus Staking, Lending oder ähnlichen Aktivitäten erhalten hast, werte sie nicht ohne Prüfung einfach wie einen normalen Verkauf. Der Ertrag beim Zufluss und ein späterer Verkauf können unterschiedliche steuerliche Fragen aufwerfen. Das BMF-Schreiben führt mehrere Sachverhalte getrennt auf. Für größere Beträge, betriebliche Bestände, komplexe Wallet-Historien oder unklare Einordnung ist fachliche Steuerberatung sinnvoll.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer 2026

Gilt die einjährige Haltefrist am 22. Oktober 2026 noch? Nach dem hier geprüften geltenden Rechtsstand gilt sie für private Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich weiterhin. Der neue BMF-Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz.

Ist die 1.000-Euro-Grenze ein Freibetrag? Nein, es handelt sich um eine Freigrenze für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Wird sie überschritten, kann der gesamte relevante Gewinn steuerpflichtig werden.

Wird ein Coin-zu-Coin-Tausch erfasst? Ein Tausch kann steuerlich als Veräußerung des abgegebenen Kryptowerts gelten. Dokumentiere daher auch Tauschvorgänge und nicht nur Auszahlungen auf dein Bankkonto.

Macht DAC8 meine Trades steuerpflichtig? DAC8 und KStTG regeln die Meldung von Informationen durch bestimmte Anbieter. Ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, richtet sich weiterhin nach den anwendbaren Steuervorschriften.

Mehr Informationen zu Plattform- und Regulierungsrisiken findest du im Crypto-Risk-Management-Hub und im deutschen CryptoSigy-Blog. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuerberatung. Steuerrecht und Gesetzesvorhaben können sich ändern; prüfe den Stand für deinen konkreten Fall mit dem Finanzamt oder einer qualifizierten Steuerberatung.